Aktuell

Die neue Fahrschulseite ist Online

Hallo! Ab heute ist sie nun ONLINE. Die neue Homepage der Fahrschule Woeste. Wir hoffen, sie gefällt euch. Bei Anregungen, Fragen oder Kritik schreibt mir doch einfach eine E-Mail an ralf[at]fahrschule-woeste.de euer Ralf

2020-03-11T12:44:34+01:001. November 2004|

Neue Führerscheinklasse S

Das Bundesverkehrsministerium hat die Verordnung zur neuen Führerscheinklasse S dem Bundesrat zugeleitet, der sich in Kürze abschließend damit befassen wird. Die Klasse S bezieht sich auf dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht [...]

2020-03-11T12:31:52+01:001. September 2004|

Merkblatt für den Führerscheinumtausch

Der Umtausch des bisherigen Führerscheins ist für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland freiwillig. Die alten Rechte aus der bisherigen Fahrerlaubnis bleiben erhalten und werden beim Umtausch in die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend berücksichtigt.

2020-03-11T12:31:03+01:001. September 2004|

Hinweise für Inhaber der Klasse 2

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2, die bis zum 31.12.1949 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 31.12.2000 umgetauscht haben, da ab 01.01.2001 die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse 2 erlischt. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2, die ab dem 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen [...]

2020-03-11T12:30:36+01:001. September 2004|

Hinweise für Inhaber der Klasse 3

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12t geführt werden. Soll der volle Umfang der bisherigen [...]

2020-03-11T12:33:55+01:001. September 2004|

Hinweise für Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Kraftomnibus) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beantragen.Das Umtauschverfahren bietet zwei Möglichkeiten: 1. Regelfall Der bisherige Führerschein wird einbehalten. Der neue Führerschein wird per Post zugesandt. Bis zum Eingang des neuen Führerscheins wird [...]

2020-03-11T12:30:00+01:001. September 2004|