Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Kraftomnibus) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beantragen.Das Umtauschverfahren bietet zwei Möglichkeiten:

1. Regelfall

Der bisherige Führerschein wird einbehalten. Der neue Führerschein wird per Post zugesandt. Bis zum Eingang des neuen Führerscheins wird eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung ausgestellt, die im Inland berechtigt, ohne Führerschein Kraftfahrzeuge zu führen. Hierdurch erübrigen sich weitere Behördengänge.

2. Der Führerschein verbleibt beim Fahrerlaubnisinhaber

Dem Antrag auf Umtausch wird eine Kopie des bisherigen Führerscheins beigefügt. Nach Fertigstellung des neuen Führerscheins muss bei der Fahrerlaubnisbehörde (nicht bei der örtlichen Behörde oder Bezirksverwaltungsstelle) der bisherige Führerschein eingetauscht werden. Es entstehen zusätzliche Wege und Zeitaufwand.