Der Fahrschulbetrieb ist weiterhin bis zunächst 14.02.2021 auf Grund der aktuell geltenden Corona Schutzverordnung untersagt. Es gilt folgende AUSNAHME: Fahrschüler, die ihre theoretische Ausbildung bereits abgeschlossen (also nachweislich an allen erforderlichen Theoriestunden teilgenommen) und dazu mindestens 7 praktische Sonderfahrten absolviert haben, dürfen Ihre Führerscheinausbildung fortsetzen. Die Theorieprüfung muss dafür noch nicht abgelegt worden sein. Praktische Fahrstunden, Theorie- und praktische Prüfungen dürfen nur mit einer FFP2 Maske absolviert werden!!!
Der Theorieunterricht findet ab dem 19. Januar 2021 wieder ONLINE dienstags und donnerstags von 18:00 – 19:30 Uhr über die Plattform „Zoom“ statt.
Anmeldungen sind zur Zeit nur online über den Punkt „Kontakt und Anmeldung“ möglich!