Ab dem 1. April 2021 ist es gesetzlich möglich, die Fahrerlaubnisprüfung Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abzulegen, ohne dass die Fahrerlaubnis auf Automatik-Fahrzeuge beschränkt wird. Voraussetzung: Während der praktischen Ausbildung werden neben der Automatik Fahrstunden mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltgetriebe PKW abgelegt.

Diese Ausbildung ist bei uns ab sofort (nach dem Lockdown ;-) möglich!