Es gibt die neuen Führerscheinklassen. Der Überblick ist schwierig. Eine aktuelle Auflistung findet Ihr unter „Führerscheine“.

Neben der grundsätzlichen Änderung der Kraftfradklassen sind wesentliche Änderungen:

PKW und Anhänger Kombinationen werden nur noch nach der Gesamtmasse der Fahrzeugkombination unterschieden.

Erlaubt sind

  • mit der Klasse B alle Pkw-Anhänger-Kombinationen bis 3,5 t zG,
  • mit der Klasse B + Schlüsselzahl 96 Kombinationen bis 4,25 t zG (Anhänger bis 3,5 t),
  • mit der Klasse BE alle B-Fahrzeug-Kombinationen bis 7 t zG (Anhänger bis 3,5 t) und
  • für Anhänger mit mehr als 3,5 t zG ist die C1E-Fahrerlaubnis auch beim B-Zugfahrzeug erforderlich.

Das Mindestalter bei den C und D Führerscheinen wurde erhöht.

  • in den Klassen C und CE auf 21 Jahre, außer im Rahmen einer anerkannten Berufsausbildung (BKF), dann ab 18 Jahre
  • in den Klassen D und DE auf 24 Jahre, außer im Rahmen einer anerkannten Berufsausbildung, dann je nach Berufsausbildung ab 18, 20, 21 oder 23 Jahre.