Ab dem 15.01.2013 sind Führerscheine grundsätzlich auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Führerschein beantragt und ausgestellt werden. Die Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild.

  • Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, das nach Ablauf dieser Zeit neu beantragt werden muss – ohne ärztliche oder sonstige Untersuchung, aber mit neuem Foto.
  • Die Fahrerlaubnisse L, T, AM, A1, A2, A, B und BE bleiben unbefristet gültig, für die Klassen C und D gelten die Befristungen wie bisher: je 5 Jahre mit Verlängerung nach ärztlichen Nachweisen für die Klassen C, CE, D1, D1E, D, DE sowie ab dem 45. Lebensjahr je 5 Jahre für die Klassen C1, C1E.
  • Achtung Altinhaber! Ihre Führerscheine müssen bis spätestens zum 18.01.2033 umgetauscht werden.