Dank eines Beschlusses im Bundesrat können Autofahrer mit dem deutschen Führerschein Klasse B jetzt ohne zusätzliche Prüfung auch Motorräder bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum (125ccm) fahren.
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzen und mindestens 25 Jahre alt ist, kann ab sofort Leichtkrafträder (Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) fahren. Voraussetzung ist der Nachweis einer von einem Fahrlehrer durchgeführten Fahrerschulung, die aus mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten besteht (vier in der Theorie und fünf in der Praxis). Fragt uns gerne nach aktuellen Terminen!
Zum Führen dieser Krafträder wird normalerweise die Fahrerlaubnis der Klasse A1 (Mindestalter: 16 Jahre) benötigt, für die eine vollständige Fahrschulausbildung (16 Theorie-Einheiten à 90 Minuten, 12 Praxis-Einheiten à 45 Minuten) mit theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich ist.