Junge Menschen in Nordrhein-Westfalen können künftig den Moped-Führerschein ein Jahr früher erwerben. Das Landeskabinett hat am Dienstag (14. Januar 2020) die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb des Moped-Führerscheins von 16 auf 15 Jahre beschlossen.

Die bisher erforderliche Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Fahrerlaubnisprüfung bleibt Voraussetzung für den Erwerb des Moped-Führerscheins für Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h (Fahrerlaubnisklasse AM). Bislang konnten 15-Jährige nur die Mofa-Prüfbescheinigung für Krafträder bis 25 km/h erwerben.